Preise für Hörgeräte
In Deutschland müssen die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Betrag bei Hörgeräten übernehmen. Doch auch andere Einrichtungen können die Kosten übernehmen. Zum Beispiel das Arbeitsamt, die Landeswohlfahrtsverbände oder die Rentenversicherungsanstalt.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen klassifizierte die Festbeträge, für die Betroffene nichts zuzahlen müssen, wie folgt: Klasse 1 sind die einkanaligen Hörgeräte, Klasse 2 die einkanaligen Hörgeräte mit automatischer Verstärkerregelung und Klasse 3 sind die mehrkanaligen Hörgeräte mit automatischer Verstärkerregelung.
Die Preise für Hörgeräte schwanken sehr stark. Sie werden von jedem Akustiker selbst kalkuliert. Man sollte vorher eventuell mehrere Geräte probeweise tragen, unbedingt nach der Garantiezeit für das Gerät fragen und sich erkundigen ob anfällige Schlauchwechsel und Reparaturen vom Akustiker oder der Krankenkasse getragen werden.
Bei unkomplizierten Hörschäden sind die Geräte, die von der Krankenkasse getragen werden, genauso gut wie die teuren Ausführungen. Bei komplizierten und schweren Hörbehinderungen haben die teuren Geräte allerdings einige Vorzüge durch ihre Zusatzfunktionen, die den Alltag erheblich erleichtern.